Abstract | Den rechtlichen Rahmen und damit den maßgeblichen und oftmals auch verpflichtenden Kriterienkatalog für die Webseiten der Bibliotheken bildet die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV). Ihre Richtlinien basieren auf den von der Web Accessibility Initiative (WAI) erstellten und herausgegebenen "Web Accessibility Guidelines" (WACG). In diesen WACG sind die vier Grundprinzipien des barrierefreien Webdesigns verankert: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und technologische Robustheit. Für alle Nutzer müssen alle Elemente eines Internetauftritts erkennbar, bedienbar und plausibel gestaltet sein. (Mehr zu diesen Richtlinien siehe auch im Infokasten auf Seite 50). Im folgenden Beitrag erläutert Jana Viehweger die einzelnen Bedingungen der BITV, die relevant für Bibliotheken sind. |