Artikel-ID | 19977 |
Titel | Und wieder einmal droht der Untergang des Abendlands |
Untertitel | dbv-Vorsitzender Frank Simon Ritz kritisiert Börsenverein / Konträre Ansichten zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs über elektronische Leseplätze |
Autoren | Simon-Ritz, Frank |
Zeitschrift | BuB : Forum Bibliothek und Information |
Jahr | 2015 |
Band | 67 |
Heft | 6 |
Anfangsseite | 344 |
Endseite | 344 |
URL | Volltext |
Abstract | Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels war mit seiner Stellungnahme schnell zur Stelle: "Ein schwarzer Tag für Forschung und Lehre", so ließ er die Medien schon einen Tag später wissen, sei dieser 16. April gewesen. Was war passiert? In einem seit Jahren schwelenden Rechtsstreit, den der Eugen-Ulmer-Verlag gegen die TU Darmstadt angestrengt hatte, sprach der Bundesgerichtshof ein unerwartet klares Urteil: Ja, Bibliotheken dürfen Bücher aus ihrem Bestand digitalisieren und an sogenannten "elektronischen Leseplätzen" in der Bibliothek zur Nutzung anbieten. |
Schlagwörter | Rechtsfragen; Technische Universität (TU) Darmstadt; Digitalisierung; Verlagswesen; Elektronischer Leseplatz; Börsenverein des Deutschen Buchhandels; Urheberrecht; Bibliotheksrecht; Bundesgerichtshof |
Klassen | Buchhandel; Bibliotheksrecht |