Artikel-ID | 20589 |
Titel | "Giftschränke" und Benutzungseinschränkungen aus berufsethischer Sicht |
Untertitel | Eine Betrachtung aus Anlass der urheberrechtlichen Freigabe von "Mein Kampf" |
Autoren | Sühl-Strohmenger, Wilfried; Rösch, Hermann |
Zeitschrift | BuB : Forum Bibliothek und Information |
Jahr | 2015 |
Band | 67 |
Heft | 12 |
Anfangsseite | 755 |
Endseite | 759 |
URL | Volltext |
Abstract | Bibliothekarische Arbeit hat grundsätzlich zum Ziel, Informationsfreiheit zu garantieren. Die Berufsethik der IFLA beruft sich bei diesem Grundwert auf Artikel 19 der UN-Menschenrechtskonvention. Ablehnung von Zensur und Eintreten für Informationsfreiheit gelten auch in der Berufsethik der BID zu den Grundlagen bibliothekarischen Selbstverständnisses. Informationsfreiheit aber ist - wie jede Freiheit - nicht grenzenlos. Aus Gründen des Datenschutzes oder des Patentschutzes etwa sind private Daten und bestimmte Wirtschaftsinformationen geschützt. In diesen Fällen gibt es - jedenfalls im Grundsatz - kaum ernsthaften Widerspruch. |
Schlagwörter | Bibliothek; Gemeinfreies Werk; Berufsethik; Verlagswesen; Bibliotheksarbeit; Benutzung; Schrifttum; International Federation of Library Associations and Institutions (IFLA); Urheberrecht; Informationsfreiheit; Bibliothek und Information Deutschland (BID); Bewertung; Geschichte; Zeitgeschichte |
Klassen | Internationale Zusammenarbeit u. internationale Verbände; Die Bibliotheken in Staat und Gesellschaft; Bibliotheksrecht |