Abstract | Nach der Vorabentscheidung des EuGH im Fall C-174/15 (Vereniging Openbare Bibliotheken v Stichting Leenrecht) vom 10. November 2016 dürfen Bibliotheken in der gesamten Europäischen Union E-Books verleihen. Danach ist die Verleihrechts-Richtlinie aus dem Jahr 2006 (2006/115/EG) so auszulegen, dass das "Verleihen", das dort definiert ist als "zeitlich begrenzte Gebrauchsüberlassung", auch die "Leihe" von E-Books umfasst. Voraussetzung dafür ist, dass das E-Book, für das eine Bibliothek eine Lizenz besitzt, zeitgleich nur von der in der Lizenz festgelegten Anzahl von Benutzern auf den Computer geladen werden kann. Die E-Book-Datei auf dem Computer des Ausleihenden muss sich nach der in der Lizenz festgelegten Nutzungsdauer wieder automatisch zerstören. |