Artikel-ID | 22159 |
Titel | Zum Vorschlag der EU-Kommission für eine neue Urheberrechtsrichtlinie |
Untertitel | Die ökonomische Verwertungssicht dominiert weiter gegenüber den offenen Austauschformen in Bildung und Wissenschaft |
Autoren | Kuhlen, Rainer |
Zeitschrift | Information - Wissenschaft & Praxis |
Jahr | 2017 |
Band | 68 |
Heft | 2/3 |
Anfangsseite | 139 |
Endseite | 153 |
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Abstract | Die Europäische Kommission hat mit Datum 14. September 2016 einen (derzeit stark kontrovers diskutierten) Vorschlag für eine neue Urheberrechtsrichtlinie "On Copyright in the Digital Single Market" (COM(2016) 593 final) vorgelegt. Dies ist keine Ersetzung der bestehenden Richtlinien, insbesondere nicht der alten InfoSoc-Richtlinie von 2001. Vielmehr wird eine Vielzahl neuer Schrankenregelungen vorgeschlagen (z. B. für grenzüberschreitende Ausbildung, TDM, Gedächtnisorganisationen, Bibliotheken, Leistungsschutzrecht für Presseverleger) die jetzt weitgehend obligatorisch für eine Umsetzung in das jeweils nationale Recht der Mitgliedsländer sein sollen. In diesem Beitrag steht die Frage im Zentrum, inwieweit der jetzige Vorschlag allgemein zu einer Verbesserung der Nutzungssituation für Wissen und Information in Bildung und Wissenschaft führen kann. |
Schlagwörter | Urheberrechtsgesetz; Europa; Wissenschaft und Technik; Bildungswesen; Europäische Union; Urheberrecht; Vervielfältigung; Nutzung; Bibliotheksrecht |
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