Abstract | 2017 hat das 1947 entstandene Bundesland Nordrhein-Westfalen seinen 70. Geburtstag gefeiert. Bereits ein Jahr nach seiner Gründung riefen Bibliothekare und Bibliothekarinnen aus allen Landesteilen den Verband der Bibliotheken des Landes Nordrhein-Westfalen ins Leben und seitdem wird über ein Bibliotheksgesetz diskutiert. Die Debatte erlebte im zeitlichen Verlauf starke und schwache Phasen, aber sie begleitete das Bibliothekswesen des Landes, seinen Verband, die politischen Gremien und nicht zuletzt den Landtag von Nordrhein-Westfalen seit 1948 und brachte zahlreiche Entwürfe, Pläne und Vorhaben mit Gesetzes- oder gesetzesähnlichem Charakter hervor. Kurz vor Ende der 16. Legislaturperiode des Landtags von Nordrhein-Westfalen (2012-2017) brachte die Fraktion der CDU neuerlich den Entwurf eines "Landesbibliotheksgesetzes" ein. Zeitgleich begann die Landesregierung aus SPD und Bündnis90/Die Grünen, die Instrumente des 2014 verabschiedeten Kulturfördergesetzes umzusetzen. Dazu gehörten der im Herbst 2016 im Landtag vorgestellte Entwurf des ersten, die Legislaturperioden übergreifenden Kulturförderplanes für die Jahre 2016 bis 2018 sowie der im Frühjahr dieses Jahres vorgelegte "Landeskulturbericht 2017". Der Beitrag beginnt mit einem kurzen historischen Abriss und versucht dann abzuwägen, welche Fortschritte zur Sanktionierung der Bibliotheken durch das Kulturfördergesetz von 2014 gemacht worden sind, und welche Angelegenheiten einer potentiellen Bibliotheksgesetzgebung nach wie vor zu regeln sind. Es geht um die Frage, ob ein Bibliotheksgesetz mit Substanz neben dem Kulturfördergesetz seine Berechtigung hat. Die neue CDU/FDP-Landesregierung hat für die im Juni 2017 beginnende neue Legislaturperiode ein Bibliotheksgesetz im Programm. Ist dies erstmals eine realistische Option für ein Bibliotheksgesetz? |